- übernehmen
die Literaturversorgung eines Bundeslandes bzw. einer Region -->
sind wiss. Gebrauchsbibliotheken für ihre Region
- sammeln besonders
intensiv das Schrifttum (Medien) über das Bundesland / Region,
d.h. landeskundliche Literatur --> Erstellung der Regionalbibliographie
- fungieren als regionale
Archivbibliotheken
- teilweise auch
Nachlässe von Persönlichkeiten der Region
- besitzen das Pflichtexemplarrecht
für ihr Bundesland (jeder dort ansässige Verleger muss ein
Exemplar seiner Druckwerke kostenlos abliefern)
- sehr häufig
historisch gewachsen mit stark individuellem Charakter --> hervorgegangen
aus Hof- oder Ratsbibliotheken
- alte und wertvolle
Sammlungen
- keine einheitlichen
Bezeichnungen, z.B. "Landesbibliothek", "Staatsbibliothek",
Staatliche Bibliothek", "Universitäts- und Landesbibliothek",
"Landes- und Hochschulbibliothek", "Staats- und Universitätsbibliothek"
- teilweise übernehmen
diese Bibliotheken noch weitere Aufgaben, z.B. als Funktion von
Universitätsbibliotheken
- teilweise übernehmen
auch mehrere Bibliotheken gemeinsam landesbibliothekarische Aufgaben,
z.B. in Hessen
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