Patentdokumente / ein erster Überblick

A. Patent / B. Gebrauchsmuster / C. Geschmacksmuster / D. Marke
Wo werden Patentdokumente in Deutschland veröffentlicht?
A. Patent
  • wird erteilt für technische Erfindungen, die
    • technisch neu sind,
    • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
    • gewerblich verwertbar sind.
  • nicht patentierbar sind: Entdeckungen, wiss. Theorien, mathematische Methoden, Spiele, Programme der Datenverarbeitung;

  • ausgeschlossen vom Patentschutz sind auch Pflanzensorten oder Tierarten (Pflanzensorten können nach dem Sortenschutzgesetz geschützt werden; dagegen können Erfindungen auf dem Gebiet der Mikrobiologie patentiert werden)
  • Dauer bis zur Zulassung: ca. 1 bis 2 Jahre; die Patentanmeldung (auch online möglich!) wird 18 Monate später nach einer formellen (also nicht inhaltlichen) Vorprüfung als sog. Offenlegungsschrift veröffentlicht --> dann ist die Beschreibung der Erfindung erstmals zugänglich!!
  • die Patentschrift besitzt einen gewissen Doppelcharakter als Technik- und Rechtsdokument
    • verhindert die Geheimhaltung technischer Erfindungen
    • schützt den Erfinder / Patentinhaber
  • Gültigkeit: maximal 20 Jahre ab Anmeldung
  • man unterscheidet folgende Typen von Patentdokumenten
    • die eigentliche Patentschrift
    • Patentbibliographien = Sekundärliteratur zu Patenten
    • Patentregisteranzeigen, die über den Verfahrensstand von Patentanmeldungen informieren
  • Patentschriften sind ungemein wichtig, weil nur 10% aller Erfindungen auch in anderweitiger Literatur beschrieben werden
  • jährlicher Zugang an Patentschriften beträgt rund 1 Mio !! Derzeit existieren weltweit über 40 Mio Patentschriften !!
  • Anmeldung eines Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt (München); soll das Patent für mehrere europäische Staaten gelten, wendet man sich an das Europäische Patentamt (Hauptsitz ebenfalls in München)
Aufbau einer Patentschrift
  • bibliographischer Teil mit Zusammenfassung; Zusammenfassung soll enthalten ...
    • Bezeichnung der Erfindung
    • eine Kurzfassung, die das technische Gebiet angibt sowie das technische Problem, seine Lösung u. die hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit verdeutlicht
    • ausgewählte Zeichnung, die die Erfindung am deutlichsten kennzeichnet
  • Beschreibungsteil, der die Erfindung vollständig offenbart. Sollte auf folgendes eingehen:
    • das technische Gebiet, zu dem die Erfindung gehört
    • der Stand der Technik mit Zitierungen sowie die Mängel des bisherigen Standes
    • das technische Problem
    • die Mittel der Problemlösung
    • die Ausführungsbeispiele
  • Patentansprüche, in denen die wesentlichen Merkmale der Erfindung in juristisch eindeutiger Sprache dargestellt werden. Geht ausführlich auf die Merkmale der Erfindung ein, für die Schutz angestrebt wird
  • Patentzeichnungen, wenn sie dazu beitragen, das Zusammenwirken der Merkmale der Erfindung besser erkennen zu lassen

 
B. Gebrauchsmuster („Kleines Patent“)
  • wird ebenfalls für technische Erfindungen erteilt; muß ebenfalls die drei Patentfähigkeitskriterien erfüllen; allerdings geringere Anforderung an diese, insbesondere an die erfinderische Tätigkeit
  • im Gegensatz zum Patent lassen sich nur technische Geräte, Anlagen, chemische Stoffe, nicht aber Verfahren (z.B. Produktionsverfahren) schützen
  • Dauer bis zur Zulassung: einige Wochen; der Schutz beginnt mit dem Eintrag in die sog. Gebrauchsmusterrolle
  • Gültigkeit: maximal 10 Jahre ab Anmeldung

 
C. Geschmacksmuster
  • schützen die räumliche Gestaltung oder die Gestaltung der Oberfläche, z.B. einer Autofelge
  • Dauer bis zur Zulassung: einige Wochen
  • Gültigkeit: 5 Jahre, bis auf 20 Jahre verlängerbar

 
D. Marken
  • Kennzeichen für die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, z.B. Persil, Coca-Cola, Merksätze „AEG - aus Erfahrung ...“, Farben oder Farbkombinationen, z.B. blau-weiß für Nivea, Melodien oder Tonfolgen, z.B. Tagesschau
  • Gültigkeit: 10 Jahre, bis auf 20 Jahre verlängerbar

 
Wo werden Patentdokumente in Deutschland veröffentlicht?
  • Deutsches Patentblatt; erscheint wöchentlich; listet u. a. Offenlegungs-, Patentschriften u. Gebrauchsmustereintragungen systematisch (nach IPC-Notation) auf; mit Namensregister, online unter den Veröffentlichungs- und Informationsdiensten des DPMA

 
 


Copyright: B. Meier