A.
Patent
- wird erteilt für
technische Erfindungen, die
- auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen und
- gewerblich verwertbar
sind.
- nicht patentierbar
sind: Entdeckungen, wiss. Theorien, mathematische Methoden, Spiele,
Programme der Datenverarbeitung;
ausgeschlossen vom Patentschutz sind auch Pflanzensorten oder Tierarten
(Pflanzensorten können nach dem Sortenschutzgesetz geschützt
werden; dagegen können Erfindungen auf dem Gebiet der Mikrobiologie
patentiert werden)
- Dauer bis zur
Zulassung: ca. 1 bis 2 Jahre; die Patentanmeldung (auch online möglich!)
wird 18 Monate später nach einer formellen (also nicht inhaltlichen)
Vorprüfung als sog. Offenlegungsschrift veröffentlicht
--> dann ist die Beschreibung der Erfindung erstmals zugänglich!!
- die Patentschrift
besitzt einen gewissen Doppelcharakter als Technik- und Rechtsdokument
- verhindert die
Geheimhaltung technischer Erfindungen
- schützt
den Erfinder / Patentinhaber
- Gültigkeit:
maximal 20 Jahre ab Anmeldung
- man unterscheidet
folgende Typen von Patentdokumenten
- die eigentliche
Patentschrift
- Patentbibliographien
= Sekundärliteratur zu Patenten
- Patentregisteranzeigen,
die über den Verfahrensstand von Patentanmeldungen informieren
- Patentschriften
sind ungemein wichtig, weil nur 10% aller Erfindungen auch in
anderweitiger Literatur beschrieben werden
- jährlicher
Zugang an Patentschriften beträgt rund 1 Mio !! Derzeit existieren
weltweit über 40 Mio Patentschriften !!
- Anmeldung eines
Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt
(München); soll das Patent für mehrere europäische Staaten
gelten, wendet man sich an das Europäische
Patentamt (Hauptsitz ebenfalls in München)
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Aufbau einer Patentschrift
- bibliographischer
Teil mit Zusammenfassung; Zusammenfassung soll enthalten ...
- Bezeichnung
der Erfindung
- eine Kurzfassung,
die das technische Gebiet angibt sowie das technische Problem, seine
Lösung u. die hauptsächliche Verwendungsmöglichkeit
verdeutlicht
- ausgewählte
Zeichnung, die die Erfindung am deutlichsten kennzeichnet
- Beschreibungsteil,
der die Erfindung vollständig offenbart. Sollte auf folgendes eingehen:
- das technische
Gebiet, zu dem die Erfindung gehört
- der Stand der
Technik mit Zitierungen sowie die Mängel des bisherigen Standes
- das technische
Problem
- die Mittel der
Problemlösung
- die Ausführungsbeispiele
- Patentansprüche,
in denen die wesentlichen Merkmale der Erfindung in juristisch eindeutiger
Sprache dargestellt werden. Geht ausführlich auf die Merkmale der
Erfindung ein, für die Schutz angestrebt wird
- Patentzeichnungen,
wenn sie dazu beitragen, das Zusammenwirken der Merkmale der Erfindung
besser erkennen zu lassen
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