Bibliothekarische Titelaufnahme nach RDA / Crashkurs mit wichtigen Stichpunkten
Vorbemerkung
1. Was ist RDA?
RDA steht für »Resource Description and Access« und bedeutet so viel wie »Ressourcen beschreiben und zugänglich machen«. Es handelt sich dabei um ein international ausgerichtetes Regelwerk, das fortlaufend auf den deutschsprachigen Raum (D-A-CH) angepasst wird.
Im Folgenden wird anstelle von "Ressource" auch quasi synonym der Begriff "Medien" verwendet. Beide Begriffe umfassen alle physischen und digitalen Bestände, die in Bibliotheken katalogisiert, ausgeliehen bzw. zur Verfügung gestellt werden.
2. Wichtige Kennzeichen der Titelaufnahme nach RDA
2.1
Was ist Formalerschließung?
Die sog. Titelaufnahme bzw. Formalerschließung umfasst die Beschreibung
eines Mediums (Ressource) und die Festlegung der formalen Merkmale
bzw. Suchbegriffe, unter denen die Eintragungen vorzunehmen sind. Der
Katalogisierungsstandard RDA legt fest, welche Angaben in einer
bibliografischen Beschreibung enthalten sein sollen, welchen Informationsquellen
man die benötigten Angaben entnimmt und wie und in welcher
Reihenfolge diese zu notieren sind.
2.2
Beschreiben von Medien als "Übertragen" von Angaben (Prinzip
der exakten Übertragung)
Für die Katalogisierung nach RDA gilt, dass möglichst viele
Informationen direkt vom Medium selbst abgeschrieben ("Nimm, was Du siehst!")
werden. Die Angaben werden übertragen, ohne etwas wegzulassen oder abzukürzen.
Man verwendet also immer die Sprache, Schrift und Sonderzeichen, die man im
Medium selbst vorfindet, sofern die genutzte Bibliothekssoftware diese darstellen
kann.
Ebenfalls übertragen werden Abkürzungen, Satzzeichen und diakritische
Zeichen – wie etwa Gedankenstriche, Kommata, Akzente, Symbole und Sonderzeichen.
Fehlen in einem Medium Satzzeichen, so werden sie ergänzt. Offensichtliche
Schreibfehler werden übernommen. Die korrekte Schreibweise wird dann in
einer Anmerkung festgehalten. (Einzige Ausnahme: beim Titel/Untertitel werden
Schreibfehler korrigiert!)
Zu den abzuschreibenden Elementen gehören auch Zahlen. Beim Erfassen von
Zahlen (z.B. Entstehungs-, Erscheinungs-, Vertriebs-, Herstellungs-
und Copyrightdatum, Bezeichnung der ersten/letzten Ausgabe, Zählung innerhalb
einer Reihe, Jahr der Verleihung eines akademischen Grades etc.) werden
diese immer in arabischen Zahlen erfasst.
Ordnungszahlen werden so wiedergegeben, wie es in der Sprache des Mediums üblich
ist (›1.‹ oder ›1st‹).
Vom Prinzip der exakten Übertragung wird abgewichen, wenn die Verständlichkeit
durch dieses Vorgehen beeinträchtigt würde. Das Prinzip der
exakten Übertragung gilt auch nicht für Groß- und Kleinschreibung.
Hier erfolgt die Wiedergabe nach den normalen, für einen Fließtext
geltenden Schreibregeln.
3. RDA-Grundlagen
3.1
Werk, Expression, Manifestation & Exemplar (WEME)
RDA basiert zunächst einmal auf der grundlegenden Unterscheidung der Ebenen
Werk, Expression, Manifestation und Exemplar (= Terminologie der FRBR-
Functional Requirements for Bibliographic Records, 4-Entitäten Modell,
erstmals 1998 international eingeführt).
Das WERK bezeichnet eine intellektuelle oder künstlerische
Schöpfung in einer rein geistigen Form (Idee), die ein »geistiger
Schöpfer« zu verantworten hat.
Wird die bisher nur gedachte Idee in eine konkrete Form umgesetzt, beispielsweise
in die Sprachlichkeit eines konkreten Textes, so nennt man dies nach RDA EXPRESSION.
Expressionen sind auch inhaltlich überarbeitete Fassungen, Übersetzungen
in andere Sprachen oder vorgelesene Fassungen eines Textes (z.B. Hörbücher).
Die Verfilmung einer literarischen Vorlage oder ihre Umsetzung in ein
Hörspiel sind dagegen eigenständige Werke.
Eine konkrete Publikation umgesetzt durch z.B. einen Verlag oder Herausgeber
(Hrsg.) bezeichnet man als MANIFESTATION. Jede Manifestation
hat physische Merkmale, wie etwa Seitenumfang, Bebilderung, Druckformat (Buch)
oder die Laufzeit (CDs, DVDs, Blu-Ray Disks).
Ändert sich ein physisches Merkmal, wie etwa Seitenumfang, Schriftart und
-größe oder das Druckformat, so entsteht eine neue Manifestation.
Ein unveränderter Nachdruck wäre hingegen keine neue Manifestation.
Formalerschließungen beziehen sich im Wesentlichen immer auf Manifestationen.
Schließlich gibt es noch das EXEMPLAR (engl.
ITEM), womit das konkrete Medium auf den Regalbrettern der Bibliothek
bezeichnet wird. Die Einzigartigkeit eines jeden Exemplars ergibt sich aus den
Gebrauchsspuren der Leser, wie etwa dem Kaffeefleck auf der Titelseite oder
den Eselsohren im Register, sowie aus allen lokalen Kennzeichnungen (sog.
Lokaldaten) durch eine Bibliothek (Zugangsnummer, Barcode, Signatur,
Notation), die sich immer auf ein konkretes Exemplar beziehen.
Ebenen | Definition |
Werk (W) | Ein Inhalt, der in Beziehung zu einem geistigen Schöpfer steht. (Idee) |
Expression (E) | Die intellektuelle,
künstlerische Realisierung eines Werks in Form von Schrift, Ton,
Bewegung, Gegenstand. |
Manifestation M (in dieser Ebene spielt sich im Wesentlichen die Formalerschließung ab!) | Eine Veröffentlichung oder Publikation durch z.B. einen Verlag oder Herausgeber, also die physische Verkörperung einer Expression. |
Exemplar (E bzw. engl. I für item - daher WEME bzw. WEMI) | Das konkrete Medium in der Bibliothek. (Mit allen Lokaldaten) |
Oder nochmal anders formuliert ... | Am Anfang steht das Werk und dieses Werk ist erst einmal eine Idee: Sie haben z.B. eine Idee für eine Geschichte. Diese Geschichte reift in Ihrem Kopf und nimmt mehr und mehr Gestalt an.
Da der Verleger dieses
Buch möglichst oft verkaufen möchte, erstellt er, auf der Grundlage
der Manifestation, mehrere Exemplare.
(Die dann z.B. im Buchhandel gekauft oder in einer Bibliothek ausgeliehen
können). |
Vgl. hierzu auch Konzeptionelle Modelle der RDA (Beispiele für WEME, S. 9ff)) sowie die PPT RDA für Nicht-Katalogisierer der UB Duisburg-Essen (2016, dort auch: WEME ab Folie 8 ff.)
Kontrollfragen zum Themenkomplex "WEME"
Mini-Exkurs zu FRBR (WEME): Warum betrachten wir überhaupt diese 4 Ebenen? In einem reinen FRBR-Online-Katalog (der die Entitäten abbilden kann!) könnte man sich alle vier Ebenen separat anzeigen lassen; also zunächst die Werk-Ebene aufrufen, dann das gewünschte Werk auswählen u. dann entscheiden, welche weiteren Expressionen von Interesse sind u. in welcher Manifestation man diese haben möchte. Bibliothekskataloge, die dieses FRBR-Konzept umsetzen, sind bisher jedoch kaum vorhanden! (Vgl. Wiesenmüller / Horny 2017, S. 22). Semantische Verknüpfungen auf Entitäten-Ebenen gibt es ansatzweise in der GND (Gemeinsame Normdatei der DNB Frankfurt) über den GND-Explorer. (Beispiel: H. Böll, Ansichten eines Clowns)
Mittlerweile ist WEME bzw. WEMI von der IFLA (International Federation of Libary Associations) weiterentwickelt worden zum LRM-Modell (Library Reference Model für alle Arten von bibliographischer Information), das weitere Entitäten umfasst, aber den Kern von WEME nach wie vor enthält. Siehe hierzu erste Informationen bei Wiesenmüller, H. (Vortrag, insbesondere Folie 31)
"Im LRM ist zwar der Kern von FRBR erhalten geblieben, dennoch gab es ... Änderungen bei den Entitäten. Neu eingeführt wurde die Entität Akteur, die hierarisch über Person und Gemeinschaftlicher Akteur steht (wobei im LRM sowohl Körperschaften als auch Familien unter die Entität Gemeinschaftlicher Akteur fallen). Weitere wichtige Neuerungen sind die Entitäten Geografikum und Zeitspanne. ..." Vgl. RDA DACH (Grundlegendes zu RDA)
3.2
Merkmale und Beziehungen
Eine bibliografische Beschreibung erfasst relevante Informationen über
ein Medium und enthält Merkmale sowie relevante Beziehungen eines Mediums
zu Personen und anderen Medien.
Die zu erfassenden Informationen (Merkmale und Beziehungen) heißen nach
RDA Elemente. Die wichtigsten Angaben werden Kernelemente
(*) genannt, die bei jeder bibliografischen Beschreibung unbedingt
zu erfassen sind. Diese bilden das Minimum an Informationen. Weitere Angaben
werden als Zusatzelemente (+) bzw. als weitere Elemente optional
erfasst. Man spricht in diesem Zusammenhang bei der Kombination von Kern- und
Zusatzelementen auch vom sog. Standard-Elemente-Set für
Titeldaten. Die am häufigsten verwendeten Elemente sind …
Beispiel für eine einfache RDA-Titelaufnahme aus PPT RDA light (Fortbildungsveranstaltung Rendsburg, Oktober 2015; ab Folie 48 ff.)
RDA-Kapitel (Element aus orig. Toolkit) | Elementbezeichnung (inkl. Verlinkung zu RDA DACH) |
Definition/Funktion |
Merkmalsebene der Manifestation (M) | ||
2.3.2 | Haupttitel* (* = Kernelement) | die Titelangaben z.B. auf dem Titelblatt eines Buches |
2.3.3 | Paralleltitel+ (+ = Zusatzelement) | Titel in weiterer Sprache |
2.3.4 | Titelzusatz+ | erläutert, ergänzt bzw. präzisiert den Haupttitel (erstes Wort klein geschrieben außer bei Namen oder Substantiv) |
2.3.6 | Abweichender Titel (= weiteres Element ohne * bzw. +) | z.B. ein Kurztitel auf dem Schutzumschlag des Buches |
2.4.2 | Verantwortlichkeitsangabe* | Angabe der Autoren u. sonstigen beteiligten Personen gemäß Titelblatt; sämtliche dort angegebenen Wendungen übernehmen und bis zu 3 Personen berücksichtigen; mehrere Verfasser werden durch ein Komma voneinander getrennt |
2.5.2 | Ausgabebezeichnung* | Angaben exakt übernehmen, z.B. "1. Aufl.", "Erweiterte und stark überarbeitete Auflage" (erstes Wort wird immer groß geschrieben) |
2.6.2 | Alphanumerische Bezeichnung der ersten Ausgabe oder des ersten Teils einer Folge* | Nur anzuwenden bei separater RDA-Aufnahme einer monographischen Reihe / Schriftenreihe: Aufführung der vorliegenden Band-Bezeichnung sowie der beginnenden Zählung (immer in arab. Ziffern): z.B. "Band 1-", "Heft 1-" |
2.8.2 | Erscheinungsort* | Erscheinungsort des Verlages (bei mehreren Orten mindestens den erstgenannten/hervorgehobenen aufführen) |
2.8.4 | Verlagsname* | Namensangaben des Verlages gemäß Titelblatt (bei mehreren Verlagen mindestens den erstgenannten/hervorgehobenen aufführen) |
2.8.6 | Erscheinungsdatum* | meist auf dem Titelblatt oder auf Rückseite im Impressum; immer in arabischen Zahlen schreiben; eine Copyright-Jahresangabe wird immer in eckigen Klammern (ohne ©) geschrieben! |
2.12.2 | Haupttitel (Titel) der Reihe* | viele Medien erscheinen in übergeordneten (gezählten oder ungezählten) Schriften-Reihen |
2.12.9 | Zählung innerhalb der Reihe* | z.B. „Band 34“, „Volume 28“ etc |
2.13 | Erscheinungsweise+ | z.B. einbändiges Buch (= einzelne Einheit), mehrbändiges Werk (= mehrteilige Monografie), Zeitschrift (= fortlaufende Ressource), Website (= integrierende Ressource) |
2.15 | Identifikator der Manifestation* | z.B. ISBN, DOI, EAN-Code etc. (ISBN etc. immer mit Bindestrichen schreiben); gibt es mehrere Identifikatoren, muss nur der erste berücksichtigt werden |
3.2 | Medientyp+ | z.B. "ohne Hilfsmittel zu benutzen" (= Buch, Zeitschrift ..), Computermedien (= CD-ROM ..), audio (=Musik-CD ..), video (= DVD, Blu-Ray Disk ..) |
3.3 | Datenträgertyp* | z.B. Band (bei Büchern, Zeitschriften), Audiodisk, Videodisk, Computerdisk (bei CD-ROM), Online-Ressource (z.B. E-Book), Gegenstand (z.B. Spiel) |
3.4 | Umfang* | z.B. Zahl der Seiten, Anzahl der CDs … "+ 1 Beiheft", "+ 1 CD-ROM" etc. ("Seiten" wird immer als ganzes Wort ausgeschrieben) |
3.5 | Maße | z.B. Buchrückenhöhe in cm, Maße der CD-Hülle bzw. der CD |
Merkmalsebene der Expression (E) | ||
6.2.2 | Bevorzugter Titel des Werkes* | einheitlicher Titel, gilt dann für alle Ausgaben eines Werkes (= der originalsprachliche Titel, unter dem das Werk am besten bekannt ist) |
6.9 | Inhaltstyp* | z.B. Text (z.B. Buch), unbewegtes Bild (z.B. Bildband), zweidimensionales bewegtes Bild (z.B. Film), Noten (z.B. Partitur), gesprochenes Wort (z.B. Hörspiel), aufgeführte Musik (z.B. Musik-CD), Computerprogramm (z.B. Software) |
6.11 | Sprache der Expression* | z.B. ger für deutsch (gemäß dem ISO-Code für Sprachbezeichnungen) |
7.2 | Art des Inhalts | z.B. Bildband, Hochschulschrift, Festschrift, Konferenzschrift, Wörterbuch, Jugendbuch, Hörbuch, Software, Spiel, Website … Dissertationen u. weitere Hochschulschriften werden nicht nur in Element 7.2. als Hochschulschrift vermerkt. Zusätzlich werden in den Elementen 7.9.2 „Akademischer Grad (als Charakter der Hochschulschrift)+“ sowie 7.9.2 „Verleihende Institution oder Fakultät+“ sowie 7.9.4 „Jahr, in dem der Grad verliehen wurde+“ als Hochschulschriftenvermerk erfasst. |
7.15 | Illustrierender Inhalt+ | z.B. Illustrationen, Portraits, Fotografien, Karten, Pläne, Diagramme …; es kann auch quasi stellvertretend der übergreifende Begriff "Illustrationen" verwendet werden! |
Merkmalsebenen des Werks (=W) bzw. der Expression (=E) | ||
17.8 | In der Manifestation verkörpertes Werk* (W) | Werk, das in der Manifestation verkörpert ist, idR das erstgenannte/hauptsächliche Werk; wird gebildet aus dem Namen des hauptverantwortlichen geistigen Schöpfers (s. 19.2.), Lebensdaten sowie dem bevorzugten Titel gebildet als sog. normierter Sucheinstieg
(Bei Übersetzungen erfolgt dort die Angabe des fremdsprachigen original Titels!) |
19.2 | Geistiger Schöpfer* (W) | In diese Kategorie fallen: Verfasser, Künstler, Fotograf, Komponist |
18.5 | Beziehungskennzeichnung | Anteil bzw. Funktion an der Entstehung des Mediums z.B. Verfasser, Künstler, Fotograf, Komponist … |
20.2 | Mitwirkender+ (E) | z.B. Herausgeber, Illustrator, Übersetzer, Illustrator, Ausführende wie z.B. Sprecher, Sänger … |
25.1 | In Beziehung stehendes Werk (E) | z.B. Hinweis auf verwandte Werke als Hörspiel, Film etc. sowie einem zusätzlichen Element 24.5 "Beziehungskennzeichnung+" z.B. mit der Angabe "Filmbearbeitung von ..." oder "Hörspielbearbeitung von ..." bei Werken (sog. Stücktiteln) aus einer Schriftenreihe erfolgt hier die Angabe des übergeordneten Reihentitels, z.B. "Kataloge des Buchmuseums Mainz"; hier dann auch die zusätzlichen Elemente 24.5 "Beziehungskennzeichnung+" mit der Angabe "In der Reihe" sowie 24.6. "Zählung des Teils" und dort der Angabe der vorliegenden Bandbezeichnung, z.B. "Band 18" |
Bei Angaben zu Personen
(Geistiger Schöpfer / Mitwirkende vgl. 19.2 bzw. 20.2) wird deren Anteil
bzw. Funktion an der Entstehung des Mediums durch Beziehungskennzeichen (in
Element 18.5) deutlich gemacht. Beziehungskennzeichen wie etwa Verfasser, Herausgeber,
Regisseur, Künstler sind meist als normierte Liste in der Bibliothekssoftware
hinterlegt.
Bei den personenbezogenen Beziehungen gilt nur der geistige Schöpfer
als Kernelement, nicht hingegen der Herausgeber, Übersetzer, Sprecher,
Illustrator oder andere Mitwirkende. Es empfiehlt sich aber, die erstgenannten
bzw. auf dem Titelblatt besonders hervorgehobenen Mitwirkenden der unterschiedlichen
Funktionen aufzulisten, um auch die Personensuche als Rechercheoption im eigenen
Katalog auszubauen. (Darüber hinaus ist auch möglich, weitere Mitwirkende
aufzulisten!)
Um die Auskunftsmöglichkeiten des Katalogs zu erweitern, bietet RDA Hinweise
auf verwandte Werke an, wie etwa bei Literaturverfilmungen, Comic-
oder Hörspieladaptionen literarischer Vorlagen. Der Geistige Schöpfer
und der Originaltitel der Vorlage werden dann in das Eingabefeld ›In
Beziehung stehendes Werk‹ (Element 25.1) eingetragen. In Element
25.1 werden auch übergeordnete Reihentitel (z.B. einer Schriftenreihe
oder eines mehrteiligen Werkes mit seinem übergeordnetem Gesamttitel) eingetragen.
Liegt dagegen eine Übersetzung vor, wird der fremdsprachige
Originaltitel des Werks unter ›In der Manifestation verkörpertes
Werk‹ (Element 17.8) eingetragen.
3.3 Bevorzugte,
sekundäre und externe Informationsquellen
Katalogisiert wird anhand des vorliegenden Mediums. Dies wird Autopsie genannt.
RDA unterscheidet bevorzugte, sekundäre und externe Informationsquellen.
Beim gedruckten Buch ist die Titelseite die bevorzugte Informationsquelle.
Bei CDs, DVDs und BluRay Disks ist die bevorzugte Informationsquelle die Disk
selbst beziehungsweise die Beschriftung oder das Etikett darauf.
Findet man eine benötigte Angabe nicht in der bevorzugten Informationsquelle,
so bedient man sich der sekundären Informationsquellen. So finden sich
bei Büchern erforderliche Angaben häufig im Impressum oder auf der
Rückseite des Buches. Bei CDs, DVDs und Blu-Ray Disks gelten nach RDA das
CD-/DVD-/Blu-Ray-Behältnis oder das beigelegte Booklet als sekundäre
Informationsquellen.
Vorliegendes Medium (Ressource) | Reihenfolge der Informationsquellen |
Gedrucktes Buch | 1. Titelseite (= Bevorzugte Infoquelle) 2. Impressum (meist auf der Titelblattrückseite) 3. Cover oder Schutzumschlag 4. Rest des Buches Weichen die Angaben bei 2) bis 4) voneinander ab, gilt immer die Titelseite (also 1) als maßgebliche Quelle (auch wenn dort evtl. weniger Angaben zu finden sind!), d.h. bei Mehrfach-Informationen aus mehreren Infoquellen richtet man sich nach den Angaben der bevorzugten Infoquelle!) |
DVD / CD / Blu-Ray Disk | 1. Beschriftung oder Etikett auf der Disk (= bevorzugt) 2. Behältnis 3. Begleitmaterial (Booklet) |
Gesellschaftsspiel | 1. Beschriftung auf der Box (= bevorzugt) 2. Spielanleitung |
Fehlende Informationen können mit Hilfe externer Informationsquellen ermittelt
werden, beispielsweise einer Internetseite oder eines Verlagsprospektes. Diese
externen Angaben sind immer in eckige Klammern zu setzen.
4. Ausgewählte Elemente der Katalogisierung (gemäß obiger Tabelle aus 3.2)
4.1 Haupttitel (Element 2.3.2)
Der Haupttitel ist ein Kernelement. Haupttitel und Titelzusatz werden exakt
aus dem vorliegenden Medium abgeschrieben (übertragen). Beide müssen
der Titelseite entnommen werden.
Bestimmte oder unbestimmte Artikel (Der, Die, Das, Ein, Eine) werden bei der alphabetischen Sortierung im Katalog nicht berücksichtigt. Die sogenannten Nicht-Sortierzeichen machen klar, nach welchem Wortanfang alphabetisch sortiert wird. Die Bibliothekssoftware macht dies automatisch. Diese automatischen Setzungen sind zu überprüfen.
4.2
Titelzusatz (Element 2.3.4)
Titelzusätze sind als Zusatzelement definiert, jedoch geben sie oft nähere
Auskünfte über das Genre, den Charakter oder die Inhalte des Mediums
und sollten daher aufgenommen werden. Gibt es mehrere Titelzusätze zum
Haupttitel, so werden sie in der vorgefundenen Reihenfolge in einzelnen Element-Feldern
hintereinander erfasst. Das erste Wort des Titelzusatzes wird klein
geschrieben, sofern es sich nicht um einen Namen oder ein Substantiv
handelt.
Bei zweisprachigen Ausgaben findet man in der Regel zwei Haupttitel auf der
Titelseite vor. Sogenannte Paralleltitel werden in Element 2.3.3 erfasst. Der
Originaltitel wird dann noch in das Eingabefeld »bevorzugter Titel des
Werks« (Element 6.2.2) eingetragen. Bei einsprachigen Werken kann
in dieses Feld auch lediglich der Titel oder die Titelform, der/die gewählt
wurde, um das Werk eindeutig identifizieren zu können, eingetragen werden.
4.3 Verantwortlichkeitsangaben (Element 2.4.2)
In der Verantwortlichkeitsangabe werden alle Personen oder Körperschaften
aufgeführt, die für die Gestaltung des Mediums Verantwortung tragen
– sei es als Geistiger Schöpfer oder als Mitwirkender wie z.B. Herausgeber,
Übersetzer, Illustrator, Erzähler, Regisseur oder Darsteller. Die
Angaben zur Verantwortlichkeit müssen gemäß ihrer Anordnung
in der Vorlage abgeschrieben werden – sind also zu übertragen.
Nur eine Verantwortlichkeitsangabe muss zwingend erfasst werden: der erstgenannte
Geistige Schöpfer. Weitere am Werk Mitwirkende können erfasst werden.
Es wird empfohlen, bis zu drei beteiligte Personen
aufzunehmen. Die Namen können mit allen Zusätzen wie Amtsbezeichnungen,
Titeln sowie mit den sie einführenden Wendungen vorlagengemäß
übernommen werden. Mehrere Autoren werden durch ein Komma voneinander getrennt.
4.4
Ausgabebezeichnung (Element 2.5.2)
Ausgabebezeichnungen wie etwa Auflage, Ausgabe, Fassung, Version usw. werden
exakt so übernommen, wie sie sich im jeweiligen Medium finden. Folglich
werden auch Zahlen und Zahlwörter genau abgeschrieben. Das erste
Wort der Ausgabenbezeichnung wird immer groß geschrieben.
Gleiches gilt für zusätzliche Beschreibungen, die einen Hinweis darauf
enthalten, dass sich die vorliegende Ausgabe im Vergleich zur ursprünglichen
verändert hat, wie zum Beispiel »ungekürzte Ausgabe«,
»völlig überarbeitete Ausgabe«, »verbesserte Ausgabe«,
»korrigierte Fassung« oder »korrigierter Druck«.
Mehrere Ausgabebezeichnungen werden durch ein Komma voneinander getrennt (zum
Beispiel: »2. Auflage, gekürzte Ausgabe« oder »Originalausgabe,
3. Auflage«).
Zahlen- und Ziffernleisten wie »2018 2017 2016 2015«, »1
2 3 4 5 6« oder Zählungen in Tausend gelten nicht als Ausgabenvermerk.
Es handelt sich um Herstellerangaben, die nicht berücksichtigt werden.
Vorlage | Erfassung |
1. Auflage 12/2016 | 1. Auflage |
1. Aufl. | 1. Aufl. |
vollständige deutsche Erstausgabe | Vollständige deutsche Erstausgabe |
4. Auflage, 26.-30. Tausend | 4. Auflage |
4.5
Veröffentlichungsangaben
Jede Veröffentlichungsangabe beziehungsweise Erscheinungsvermerk besteht
aus drei Elementen: (1) Erscheinungsort, (2) Verlagsname und (3) Erscheinungsdatum.
Der Erscheinungsort (Element 2.8.2) ist der Verlagsort oder der Sitz der Körperschaft, die für die Veröffentlichung des Mediums verantwortlich ist. Der Erscheinungsort ist ein Kernelement. Man erfasst immer den Ortsnamen und auch übergeordnete Bezeichnungen (Staat, Provinz, Land), wenn diese im Medium angeführt werden. Sind mehrere Orte angegeben, so muss in jedem Fall der erste bzw. der typographisch hervorgehobene Erscheinungsort aufgenommen werden. (Es empfiehlt sich aber, auch alle weiteren Verlagsorte des Titelblattes aufzunehmen!)
Vorlage | Erfassung |
Karlsruhe-Durlach | Karlsruhe-Durlach |
Berlin * Heidelberg * Wien | Berlin |
Der Verlagsname (Element 2.8.4) bezieht sich in der Regel auf
kommerzielle Verlage, die für das Erscheinen oder die Herausgabe eines
Mediums verantwortlich sind. Sind mehrere Verlage beteiligt, muss nur
der erste angeführt werden. (Es empfiehlt sich aber, auch weitere
auf der Titelblattseite genannte Verlage mit aufzunehmen!) Wenn kein Verlag
im Medium angegeben ist, notieren Sie in eckigen Klammern »[nicht ermittelbar]«
in das entsprechende Eingabefeld.
Vorlage | Erfassung |
BELTZ & Gelberg | Beltz & Gelberg |
Calwer Verlag * Diesterweg | Calwer Verlag |
Klett / Kallmeyer | Klett |
HörbucHHamburg | HörbucHHamburg |
Ein Erscheinungsdatum
(Element 2.8.6) steht zumeist in der Nähe des Erscheinungsortes,
wird manchmal aber auch im Zusammenhang mit dem Ausgabenvermerk genannt. Ist
im Medium kein Erscheinungsdatum angegeben, kann auch das Copyright-Datum oder
ein aus einer externen Informationsquelle ermitteltes Datum erfasst werden,
dann aber in eckigen Klammern (ohne ©).
Das Jahr wird immer vollständig und in arabischen Ziffern
geschrieben. Eine Monatsangabe etc. beim Jahr wird gemäß
Vorlage mit übernommen, also z.B. "Februar 2016". Lässt
sich kein Datum ermitteln, kann man auch in eckigen Klammern »[nicht ermittelbar]«
in das Eingabefeld eintragen.
4.6
Haupttitel der Reihe (Element 2.12.2 bzw. 2.12.9)
Handelt es sich bei der vorliegenden Ressource um einen Titel (sog. Stücktitel)
aus einer Reihe oder Serie, so sind in das Element 2.12.2 sämtliche Angaben
einzutragen: Titel der Reihe sowie alle differenzierenden Bezeichnungen, die
sich in der Vorlage finden.
Die Zählung der Reihe wird in Element 2.12.9 eingetragen. Wird die Reihenzählung
ergänzt durch Bezeichnungen, wie etwa »Band«, »Nummer»,
»Volume«, entsprechende Abkürzungen oder einen Begleittext,
sind diese exakt so aufzunehmen, wie sie sich im Medium vorfinden. Ergänzend
wird in Element 25.1 »in Beziehung stehendes Werk» die übergeordnete
Schriftenreihe sowie in Element 24.5 die »Beziehungskennzeichnung«
mit der Bezeichnung "In der Reihe" sowie in Element 24.6 die »Zählung
des Teils« (z.B. "Band 18") aufgeführt.
Hinweis: Bei ungezählten oder auch gezählten monografischen
Reihen werden zunächst nur die einzelnen Bände (= Stücktitel)
mit einer Aufnahme beschrieben. Die eigentliche Reihe kann separat aufgenommen
werden (dann auch das Element 2.6.2 mit der Band-Bezeichnung
z.B. Band, Heft ..., verwenden) und zusätzlich über das Element 25.1
»In Beziehung stehendes Werk« sowie das Element 24.5 »Beziehungskennzeichnung«
(dort: "Reihe enthält") die Beziehung zum Stücktitel herstellen.
4.7
Erscheinungsweise (Element 2.13)
Das Element »Erscheinungsweise« macht kenntlich, ob eine Manifestation
in einem oder mehreren Teilen erscheint. RDA kennt vier Erscheinungsweisen
von Medien:
• Einzelne
Einheit: Medium, das als einzelne physische Einheit erscheint, z.B.
Buch (Monographie)
• Mehrteilige Monografie: Medium, das in mehreren Teilen
erscheint, wobei die Anzahl der Teile begrenzt ist, z.B. Lexikon in 5 Bänden
• Fortlaufende Ressource: erscheint in mehreren Teilen;
hat kein vorbestimmtes Ende (z.B. Zeitschrift, Schriftenreihe) und
• Integrierende Ressource: wird durch Aktualisierungen
ergänzt, die in das Gesamtwerk integriert werden (z.B. Loseblattsammlung,
Datenbank)
Im Falle mehrerer Teile
muss die Erscheinungsfrequenz (z.B. »täglich«, »wöchentlich«,
»vierteljährlich«, »einmal im Jahr«) oder ein geplanter
Abschluss benannt werden (z.B. »Werk in zwölf Bänden«).
Eine einbändige gedruckte Publikation (Buch) ist eine einzelne
Einheit. Bei ungezählten oder auch gezählten monografischen
Reihen werden nur die einzelnen Bände beschrieben und über das Feld
»Haupttitel der Reihe« (Element 2.12.9) einer Reihe zugeordnet.
(Eine separate Titelaufnahme der übergeordneten Reihe kann erfolgen.)
Hörbücher mit mehreren CDs, ein Buch mit CD-ROM und ein Gesellschaftsspiel
mit mehreren Teilen werden aus praktischen Gründen als einzelne Einheit
behandelt.
Mehrteilige Monografien bestehen aus mehreren Bänden, deren Anzahl aber
von vornherein festgelegt ist.
Zeitungen und Zeitschriften werden als fortlaufende Ressourcen behandelt, da
sie normalerweise eine Zählung und eine Erscheinungsfrequenz, aber kein
festgelegtes Ende ihres Erscheinens haben. Beim Erfassen fortlaufender Ressourcen
ist darauf zu achten, die Zählung exakt so zu notieren, wie sie in der
Ressource erscheint.
Erscheinungsweise | Medien |
Einzelne Einheit |
|
Mehrteilige Monografie |
|
Fortlaufende Ressource |
|
Integrierende Ressource |
|
4.8
Der Identifikator (Element 2.15)
Der Identifikator ist ein Kernelement. Der wichtigste Identifikator ist die
ISBN (International Standard Book Number) für Bücher und Hörbücher.
Eine ISBN besteht aus 13 Stellen in fünf Gruppen, die durch Bindestriche
getrennt werden. Für fortlaufende Publikationen gibt es die ISSN (International
Standard Serial Number). Alle sonstigen Nichtbuchmedien haben eine EAN (European
Article Number). Wissenschaftliche Publikationen tragen oft einen sog. DOI (Digital
Object Identifier).
Gibt es mehrere Identifikatoren, muss nur der erste erfasst werden. Falls es
einen internationalen Identifikator gibt, wird dieser bevorzugt. Weitere Identifikatoren
können zusätzlich berücksichtigt werden.
4.9
In der Manifestation verkörpertes Werk (Element 17.8)
Beschreibt ein Werk, das in der Manifestation verkörpert ist. Es wird aus
dem Namen des hauptverantwortlichen geistigen Schöpfers, (evtl. den Lebensdaten)
und dem bevorzugten Titel gebildet und ist zugleich der normierte Sucheinstieg.
• Beispiel: Wiesenmüller, Heidrun. Basiswissen RDA
• Beispiel: Plassmann, Engelbert, 1935-. Bibliotheken in Deutschland
Liegt eine Übersetzung vor, wird der fremdsprachige Originaltitel
des Werks unter ›In der Manifestation verkörpertes Werk‹ eingetragen!
4.10
Geistige Schöpfer und Beziehungskennzeichen (Element 19.2)
Der Geistige Schöpfer ist ein Kernelement. Geistige Schöpfer sind
Personen, eine Familie oder eine sog. Körperschaft (=Organisation oder
eine Gruppe von Personen und/oder Organisation, die durch einen bestimmten Namen
identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann), die ein Werk
geschaffen haben. Neben Autorinnen fallen darunter auch Künstlerinnen,
beispielsweise bei einem Bilderbuch.
Alle in den Elementen »Geistige Schöpfer« und »Mitwirkende«
einzutragenden Namen werden in der Abfolge »Nachname, Vorname(n)«
notiert. Namenszusätze wie akademische Titel, Amts- und Berufsbezeichnungen
entfallen.
Werke können aus dem gemeinschaftlichen Wirken mehrerer Personen entstehen.
Sind für ein Werk mehrere Geistige Schöpfer in derselben Funktion
gleichrangig verantwortlich, wird der Erstgenannte erfasst.
(Es wird jedoch empfohlen, sämtliche gleichrangig behandelten Personen
im Sinne einer optimalen Recherchemöglichkeit zu erfassen!)
Geistige Schöpfer können auch unterschiedliche Funktionen haben, wie
zum Beispiel durch die Zusammenarbeit eines Bild- und Textautors, deren Verantwortlichkeiten
durch entsprechende Beziehungskennzeichen herausgestellt werden müssen.
Sie benennen, für welchen gestalterischen Aspekt die betreffende Person
verantwortlich ist.
Beziehungskennzeichen für "Geistige Schöpfer" | Definitionen |
Verfasser | Akteur, der für die Schaffung eines Werkes verantwortlich ist, unabhängig vom Medientyp oder Genre |
Künstler | Akteur, der für die grafische Gestaltung eines Werkes verantwortlich ist, wie z.B. eines Bilderbuchs |
Fotograf | Im Falle der Ressource ›Fotobildband‹ anzuführen |
Komponist | Schöpfer eines musikalischen Werks |
Hier sind einige Sonderregeln bei verschiedenen Medien zu beachten:
Ein Geistiger Schöpfer von Illustrationen ist bei einem Bilderbuch immer
mit der Beziehungskennzeichnung »Künstler« zu versehen.
Bei einem Hörbuch (Lesung) wird der Verfasser des vorgelesenen Werks als
Geistiger Schöpfer eingetragen, während der Erzähler/Sprecher
Mitwirkender ist.
Auch Körperschaften können unter bestimmten Voraussetzungen als "Geistige Schöpfer" betrachtet werden, siehe RDA-Modul zu Körperschaften der dnb.
4.11
Mitwirkende und Beziehungskennzeichen (Element 20.2)
Mitwirkende sind Personen, die einen bedeutenden Teil zum Werk beigetragen haben.
Nach dem vollständigen Namen erfolgt die Nennung ihrer Funktion, ihr Beziehungskennzeichen,
wie zum Beispiel Übersetzer, Herausgeber, Illustrator, der einen Text bebildert
hat, oder Erzähler/Sprecher von Hörbüchern, Regisseur von Filmen.
Es empfiehlt sich, die erstgenannten bzw. auf dem Titelblatt besonders
hervorgehobenen Mitwirkenden der unterschiedlichen Funktionen aufzulisten,
um auch die Personensuche als Rechercheoption im eigenen Katalog auszubauen.
(Darüber hinaus ist auch möglich, weitere Mitwirkende aufzulisten!)
Beziehungskennzeichen für Mitwirkende | Definitionen |
Herausgeber | Akteur, der zu einer Expression eines Werks beiträgt, indem er den Inhalt überarbeitet oder erläutert oder Werke oder Teile von einem oder mehreren geistigen Schöpfern auswählt und zusammenstellt |
Übersetzer | Akteur, der an einer Expression eines Werks mitwirkt, indem er den Inhalt des Werks in einer Sprache ausdrückt, die sich von früheren Expressionen des Werks unterscheidet |
Illustrator | Akteur, der die den Text begleitende grafische Gestaltung eines Werkes übernimmt |
Erzähler / Sprecher | Akteur, der die literarische Vorlage eines Hörbuchs vorliest |
Drehbuchautor | Akteur, der das Skript verfasst, auf dessen Grundlage ein Film gedreht wird |
Filmregisseur | Akteur, der für das allgemeine Management einer verfilmten Darbietung verantwortlich ist |
Schauspieler | Darsteller in einem Film |
Ein Hörspiel, selbst
wenn es auf eine literarische Vorlage zurückgeht, wird aufgrund der substantiellen
Veränderungen der Vorlage als eigenständiges Werk eingestuft. Hier
ist kein Geistiger Schöpfer anzuführen. Alle beteiligten Personen
sind Mitwirkende.
Aufgrund der Vielzahl mitwirkender Personen entfällt der Geistige Schöpfer
beim Film ebenfalls, sodass alle an seiner Herstellung beteiligten Personen
unabhängig von ihren Funktionen als Mitwirkende aufgeführt werden.
Dem Erstgenannten jeder Funktion wird ein entsprechendes Beziehungskennzeichen
zugeordnet, dabei ist die Angabe von jeweils einem Schauspieler, einem Regisseur
und einem Drehbuchautor in der Regel ausreichend.
Literaturverfilmungen werden, obgleich sie auf einem literarischen Werk beruhen,
welches einem Geistigen Schöpfer zugeordnet werden kann, als ›neues‹
und ›eigenständiges‹ Werk eingestuft. Jedoch kann im Eingabefeld
»In Beziehung stehendes Werk« (Element 25.1) auf die adaptierte
Vorlage verwiesen werden, um so auf deren Geistigen Schöpfer zu verweisen.
Namensregelungen
Damit die Namen von Personen im Katalog recherchiert werden können,
werden sie nach einheitlichen Regeln erfasst. Unter der Rubrik »Beziehungen
zu Personen« wird jeder Name in der Abfolge »Nachname, Vorname(n)«
notiert. Diese Regelung gelten nicht für das Eingabefeld »Verantwortlichkeitsangaben«
(Element 2.4.2), in dem Namen exakt so aufgenommen werden, wie sie im Medium
selbst auf der Titelseite erscheinen.
Erfassungshilfe
für Personen und Familien (RDA-Info-Wiki der DNB)
Entscheidend für die Ansetzung von Personennamen ist die sog. GND
(Gemeinsame Normdatei) bei der DNB Frankfurt. (Hier in Zweifelsfällen über
den Online-Katalog
der DNB nachschlagen!)
5.
Physische Beschreibung eines Mediums
Die physische Beschreibung
eines Mediums umfasst alle Angaben, die den Datenträger selbst beschreiben,
beispielsweise Einband, Umfang und Maße. Benutzerinnen sollen erkennen,
um welches Format und welche Art Medium es sich handelt und welches Gerät
benötigt wird, um das Medium zu verwenden.
5.1
Umfang (Element 3.4)
Der Umfang ist ein Kernelement. Bei Büchern erfasst man als Umfang die
Anzahl der Seiten. Man nimmt dafür die Zahl, die auf der letzten paginierten,
also bezifferten Seite des Buches steht. Folgen darauf nicht paginierte Seiten,
werden diese ignoriert, sofern es sich nicht um einen umfangreichen Teil handelt.
Bei Büchern ohne Seitenzählung, wie es vor allem bei Bilderbüchern
vorkommt, muss die Seitenzahl ermittelt werden. Die Zählung beginnt mit
dem Cover als erster zu zählender Seite. Lässt sich die Seitenzahl
aufgrund des Umfangs nicht einfach ermitteln, kann man auch »1 Band (nicht
paginiert)« in das Feld eintragen. Seitenangaben werden stets
ausgeschrieben: zum Beispiel »15 ungezählte Seiten«.
Das Wort ›Seiten‹ wird nicht abgekürzt.
Vorlage | Erfassung |
Das Buch hat einen Umfang von 420 Seiten | 420 Seiten |
XV Seiten, 88 Seiten, 6Seiten | XV, 88, 6 Seiten; mehrere Seitenzählungen werden durch Komma getrennt |
Buch umfasst 67 Seiten und enthält noch 2 CD | 67 Seiten, 2 CDs |
Bilderbuch ohne Paginierung; eine Zählung ergibt 64 Seiten | [64] Seiten oder
64 ungezählte Seiten |
Bei anderen Datenträgern
(CDs, DVDs, Blu-Rays, CD-ROMs) wird die Anzahl der Disks eingetragen.
Das kleine »s« wird bei CDs, DVDs, Blu-Rays, CD-ROMs in der Mehrzahl
mitgeführt. Bei Audio- oder Videoressourcen wird die Gesamtlaufzeit in
Element 7.22 (Dauer) sowie im Element 7.19 das Bildformat eingetragen. Abkürzungen
sieht RDA nur in wenigen Fällen vor. Bei der Angabe von Abspielzeiten wird
»min« für Minuten verwendet. Stundenangaben werden immer in
Minuten umgerechnet.
Bei Gesellschaftsspielen werden im Element »Umfang« alle Teile des
Spiels (Spielplan, Spielsteine, Karten, Würfel, Spielanleitung usw.) mit
ihrer jeweiligen Stückzahl notiert. Es wird zum Beispiel eingetragen: »1
Spiel (Spielplan, 50 Karten, 8 Spielsteine, 2 Würfel, Spielanleitung)«.
Hierfür kann evtl. je nach Bibliotheksprogramm auch ein anderes Eingabefeld
vorgesehen sein.
5.2
Illustrierender Inhalt (Element 7.15)
Das Feld »Illustrierender Inhalt« ist ein Zusatzelement. Damit ist
gemeint, dass in der zu beschreibenden Ressource mindestens eine Abbildung,
Karte, Plan, technische Zeichnung o.ä. enthalten ist, die den primären
Inhalt der Ressource begleitet und illustriert.
Weitere Angaben können z.B. sein: Karten, Pläne, Portraits, Fotografien,
Faksimiles, Buchmalereien. Sollte keine genaue Angabe möglich sein,
kann man einfach „Illustrationen“, „zahlreiche Illustrationen“
oder „überwiegend illustriert“ setzen. Weiterhin kann
man nähere Angaben zu deren Beschaffenheit machen, wie etwa »überwiegend
farbig«, »farbig«. Die qualifizierenden Angaben werden in
runden Klammern nach der Anzahl des jeweiligen Bildtypus verzeichnet: »4
Zeichnungen (überwiegend farbig)«.
Hinweis: Kein Eintrag in diesem Feld, wenn die Abbildungen selbst die Hauptsache
sind. Bilderbücher und Bildbände, in denen die Illustrationen dem
Text gleichgewichtig sind, bleibt demnach das Eingabefeld leer. In diesem Fall
gibt das Feld »Art des Inhalts« (z.B. Bildband) Aufschluss über
die Illustrationen.
5.3 Art des Inhalts / Sprache / Bevorzugter Titel
5.3.1 Art des Inhalts (Element 7.2.)
Auch die Beschaffenheit des Inhalts kann erfasst werden. Hier geht es um eine
genauere Bestimmung der thematischen und inhaltlichen Aspekte und Gegenstände
eines Mediums. Im entsprechenden Datenfeld sind Listen hinterlegt,
aus denen man eine passende inhaltliche Bestimmung auswählen kann. Die
Formbegriffe aus der Liste werden unabhängig vom vorliegenden Datenträger
vergeben: »Bildband« wird also auch für eine CD-ROM mit hohem
Bildanteil benutzt. Folgende Inhalte stehen u.a. zur Verfügung:
Ausstellungskatalog, Autobiografie, Bibliografie, Bildband, Bilderbuch, Biografie, Comic, Enzyklopädie, Festschrift, Film, Hochschulschrift, Hörbuch, Hörbuch, Jugendbuch, Jugendsachbuch, Kinderbuch, Kindersachbuch, Konferenzschrift, Monografische Reihe, Sachbilderbuch, Schulbuch, Software, Spiel, Website, Wörterbuch, Zeitschrift, Zeitung
Vgl. auch die umfangreiche Liste bei der DNB: Normierte Begriffe zur Beschreibung des Inhalts
Beispiel: Hochschulschrift
/ Art des Inhaltes
Dissertationen u. weitere Hochschulschriften werden nicht nur in Element 7.2.
als Hochschulschrift vermerkt. Zusätzlich werden in den Elementen 7.9.2
„Akademischer Grad (als Charakter der Hochschulschrift)+“ sowie
7.9.3 „Verleihende Institution oder Fakultät+“ sowie 7.9.4
„Jahr, in dem der Grad verliehen wurde+“ Angaben erfasst.
5.3.2
Sprache (Element 6.11)
Hier ist die Sprache einzutragen, in der das vorliegende Medium artikuliert
ist. Die Sprache wird durch Codes, die in der ISO 639-2/B festgelegt sind, ausgedrückt,
z.B. ger für deutsch.
Im Falle einer DVD mit mehreren Tonspuren sollten hier alle Sprachen aufgelistet
werden, zwischen denen ein Nutzer im Sprachenmenü auswählen kann.
Anzugeben sind auch optionale Untertitel zur Tonspur. Diese Angaben werden jedoch
nur dann angegeben, wenn sie der Disk selbst oder dem Begleitmaterial entnommen
werden können. Diese Angaben kommen den Bedürfnissen fremdsprachiger
Bibliothekskunden entgegen und unterstützen den Fremdsprachenerwerb von
Lernenden. Gleiches gilt auch für CD-ROMs mit Sprachauswahl.
In speziell dafür vorgesehenen Feldern werden darüber hinaus alle
Hilfen erfasst, die spezifisch für Menschen mit einer Behinderung gedacht
sind (unabhängig von Sprache). Dazu gehören Untertitel für Hörgeschädigte
oder Audiodeskriptionen für Sehbehinderte.
Handelt es sich um eine zweisprachige Ausgabe, ist also ein Text sowohl im Originalwortlaut
als auch im übersetzten Wortlaut abgedruckt, werden beide Sprachen angegeben.
5.3.3
Bevorzugter Titel des Werks (Element 6.2.2)
Der bevorzugte Titel des Werks ist ein Kernelement. Dabei handelt es sich um
einen einheitlichen Titel, unter dem alle Ausgaben eines Werkes zu finden
sind – auch wenn sie unter unterschiedlichen Titeln (etwa in verschiedenen
Sprachen) veröffentlicht wurden.
Ist ein Werk aufgrund seiner Übersetzung unter unterschiedlichen Titeln
bekannt, so wird stets der fremdsprachige Originaltitel eingetragen. Der "bevorzugte
Titel des Werks" ist demnach zu unterscheiden vom "Haupttitel",
den man auf der deutschen Ausgabe vorfindet und von der Titelseite abschreiben
kann.
5.4
IMD-Typen (Inhaltstyp, Medientyp, Datenträgertyp)
Die weitere physische Beschreibung der Medien erfolgt durch sogenannte IMD-Typen.
»IMD« ist die Abkürzung für drei Elemente: Inhaltstyp,
Medientyp und Datenträgertyp. Für jeden IMD-Typ gibt es normiertes
Vokabular und eine Abkürzung, die in der Titelaufnahme verwendet wird.
Bei Auswahl der Medienart werden die hier erläuterten Eingabefelder automatisch
befüllt.
5.4.1
Inhaltstyp (Element 6.9)
Der Inhaltstyp ist ein Kernelement und gibt an, in welcher Form das Werk realisiert
ist und durch welche Sinnesorgane ein Mediennutzer es wahrnimmt.
Es lassen sich auch mehrere Inhaltstypen erfassen, wenn dies sachlich zutrifft.
Eine umfangreiche Aufstellung aller möglichen IMD-Typen findet sich bei den Arbeitshilfen der DNB!
Vorliegendes Medium (Resscource) | Inhaltstyp |
|
Text |
|
Computerprogramm |
|
aufgeführte Musik |
|
gesprochendes Wort |
|
zweidimensionales bewegtes Bild |
|
Noten |
|
dreidimensionale Form |
5.4.2 Medientyp (Element 3.2)
Der Medientyp ist ein Zusatzelement und gibt an, ob man zur Nutzung
des Mediums ein bestimmtes Gerät benötigt und – falls
dem so ist – welche Art von Gerät zum Anschauen oder Abspielen benötigt
wird. Gedruckte Bücher sind (sieht man gegebenenfalls von Lesebrillen ab)
ohne zusätzliches Gerät lesbar, daher lautet der Eintrag »ohne
Hilfsmittel zu benutzen«.
Unter Computermedien fallen Ressourcen, die den Gebrauch eines Computers, eines
Laptops oder einer Spielkonsole voraussetzen (CD-ROM).
Der Medientyp ›Audio‹ wird für alle Ressourcen auf Datenträgern
verwendet, die Ton enthalten (Musik-CDs, Hörbücher) und für deren
Nutzung man ein Audio-Abspielgerät benötigt (zum Beispiel CD-Player,
MP3-Player, Blu-Ray Player).
Den Medientyp ›Video‹ vergibt man für alle Medien auf Datenträgern,
die bewegte oder unbewegte Bilder enthalten und für ihre Nutzung auf ein
Video-Abspielgerät angewiesen sind (DVD-Player).
Vorliegendes Medium | Medientypen |
|
ohne Hilfsmittel zu benutzen |
|
Mikroform |
|
Computermedien |
|
audio |
|
video |
5.4.3 Datenträgertyp (Element 3.3)
Der Datenträgertyp ist ein Kernelement und bietet den Nutzerinnen entscheidende
Hinweise zur Mediennutzung.
Der Datenträgertyp ›Band‹ ist bei einem Buch einzutragen, meint
er doch im Unterschied zum ›Blatt‹ (Landkarte), dass mehrere Blätter
zu einer Einheit verbunden wurden. Der Datenträgertyp ›Audiodisk‹
umfasst sowohl Audio-CDs als auch MP3s, während der Datenträgertyp
›Computerdisk‹ eine CD-ROM und ›Videodisk‹ eine DVD
meint. Bei einem Gesellschaftsspiel wäre als Datenträgertyp ›Gegenstand‹
einzutragen.
Vorliegendes Medium (Ressource) | Datenträgertyp |
|
Band |
|
Computerdisk |
|
Online-Ressource |
|
Audiodisk, Audiokassette |
|
Videodisk, Videokassette |
|
Gegenstand |
5.5
Begleitmaterial (Element 3.4)
Alle Materialien, die ein Medium ergänzen, werden als Begleitmaterial bezeichnet
und im entsprechenden Element 3.4 erfasst (Booklet, Bastelbögen, Landkarten,
Lösungsheft, 3D-Brille, Datenträger, Beiheft, Teile eines Gesellschaftsspiels,
CD).
5.6 Format / Maße (Element 3.5)
Die Abmessung eines Datenträgers oder eines Behältnisses sind optional
zu erfassen. Die Abmessungen werden auf den nächsten vollen Zentimeter
aufgerundet, in Zentimetern angegeben und mit »cm« abgekürzt.
Bei einem Buch misst man den Buchrücken, um die Höhe zu erfassen.
Querformatige Titel machen genauere Angaben erforderlich (Höhe x Breite).
Bei CDs, DVDs und CD-ROMs notiert man den Durchmesser der Disk, also »12
cm«. Zusätzlich zu den Maßen des Datenträgers können
auch mit einem entsprechenden Verweis die Maße des Behältnisses angeführt
werden. Bei Gesellschaftsspielen sind die Maße der Schachtel einzutragen
(Höhe x Breite x Tiefe).
6. RDA und Aspekte der inhaltlichen Erschließung
Kapitel 23 der RDA liefert sehr grobe Hinweise zur Erfassung von Inhalten und Themen aus Medien:
"RDA setzt ... ganz bewusst nur einen allgemeinen Rahmen für die inhaltliche Erschließung und hat nicht den Anspruch, Standards wie die Library of Congress Subject Headings (LCSH) oder die Dewey Decimal Classification (DDC) abzulösen. Das im Jahr 2015 ergänzte Kapitel 23 von RDA sagt nicht viel mehr aus, als dass Beziehungen zu Themen erfasst werden können. Details wie die Form von Schlagwörtern oder Notationen sowie die Verwendungsregeln bleiben dem jeweils angewendeten Sacherschließungssystem überlassen.
Die wenigen von RDA selbst zur Verfügung gestellten Werkzeuge beschränken sich auf diejenigen Entitäten, die auch für die Formalerschließung relevant sind – beispielsweise Personen, die ja nach RDA beschrieben werden. Über eine Beziehungskennzeichnung kann man seit Kurzem auch ausdrücken, dass eine Person Thema eines Werks ist. Der für die verbale Erschließung ganz zentrale Bereich der Sachbegriffe (Sachschlagwörter) bleibt jedoch in RDA völlig ausgeblendet. Für diese gibt es keine Regeln, und dies wird sich auch bei der geplanten Weiterentwicklung von RDA nicht ändern. Ebenso wenig ist eine Ergänzung von Regeln für die Verwendung von Schlagwörtern zu erwarten." (vgl. Wiesenmüller, H.: RSWK reloaded, verbale Sacherschließung im Jahr 2018, in: BuB Jg. 2018, Themenheft Sacherschließung; Hervorhebungen durch BM)
RDA wird also nicht die bisherigen Sacherschließungsinstrumente in deutschen Bibliotheken ablösen bzw. ersetzen!
Copyright: B. Meier